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Kategoriale Seelsorge der Erzdiözese Wien
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Verantwortung

Verantwortung für die Ungeborenen (Robert Spaemann)



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DIE DISKUSSION um das Problem, das uns hier beschäftigt, ist eigentlich seit langem beendet. Die Argumente haben sich erschöpft. Das Resultat ist eindeutig. Die Diskussion ist zugunsten der Gegner der Abtreibung ausgegangen. Die Argumentationsschwäche der anderen Seite ist extrem. Das aber hat nun gerade zu einer gewissen Verhärtung der Fronten geführt. Es findet im Grunde kaum mehr ein wirklicher Austausch von Argumenten statt. Die Leute, die an der Erhaltung eines gewissen Freiraums für die Tötung Ungeborener interessiert sind, behaupten ihre Position weitgehend nur noch »voluntaristisch«. Sie sagen einfach: »Wir wollen den jetzigen Zustand behalten!« Schluß, aus. Und sie sind dazu übergegangen, die Gegner zu beschimpfen, als »Abtreibungsgegnermafia«, als eine Bande von Dunkelmännern usw. Man kann das irgendwie verstehen. Wenn einem die Argumente ausgegangen sind, dann bleibt eigentlich nicht viel anderes übrig, als entweder sich den besseren Argumenten anzuschließen und sich überzeugen zu lassen oder aber sich aufs »Mauern« zu verlegen. Die Frage ist: Was kann in dieser Situation geschehen? Es hat ja keinen Sinn, immer dieselben Dinge zu wiederholen.
Zunächst will ich kurz den Stand der Frage resümieren. Es besteht kein vernünftiger Zweifel mehr daran, daß ungeborene Kinder Menschen sind. Das Verfassungsgericht sagt dies. Gewiß, Verfassungsgerichte sind nicht unfehlbar. Es gibt Menschen, die darüber nach wie vor anders denken. Zweideutig ist auch der vielfach gebrauchte Ausdruck »menschliches Leben«. Die Frage ist ja, ob es sich in jedem Stadium des menschlichen Lebens um die Wirklichkeit einer Person handelt. In diesen Dingen ist die entscheidende Frage immer die der Beweislast. Jeder, der glaubt, eine zeitliche Grenze für den Anfang der personalen Existenz des Menschen angeben zu können, eine Grenze, die später liegt als der Augenblick der Zeugung, trägt dafür die Beweislast. Aber dieser Beweislast kann er nicht genügen. Denn angesichts der strikten Kontinuität der Entwicklung menschlichen Lebens können wir einen Anfang des Personseins überhaupt nicht fixieren. Ich will hier nicht darüber diskutieren, ob die Person mit der Zeugung beginnt. Es wäre ja auch denkbar, daß sie vor der Zeugung beginnt. Die Anthroposophen glauben bekanntlich an Reinkarnation. Bei ihnen wird übrigens so gut wie nie abgetrieben. Es gibt Grund genug, darüber einmal nachzudenken.

Jedenfalls gehört es zur Phänomenologie des Selbstbewußtsein, daß es ins Unvordenkliche zurückreicht. Niemand sagt: »Dann und dann habe ich begonnen, Person zu sein«. Wohl sagen wir: »Ich wurde dann und dann gezeugt, dann und dann geboren«. Wenn wir einen späteren Anfang der Person als den der Zeugung annehmen wollten, dann müßten wir ihn mit der Entstehung des Ichbewußtseins gleichsetzen. Das würde bedeuten, daß die Tötung menschlichen Lebens freigegeben werden müßte, bis ein Kind sprechen lernt und »Ich« sagen lernt. Diese Forderung ist auch bereits von einem konsequenten Denker erhoben worden, von Julius Ebbinghaus, einem Marburger Neukantianer. Der Schutz kleiner Kinder ist unter dieser Voraussetzung im Grunde uberhaupt nicht, allenfalls sozialhygienisch zu rechtfertigen. Die Freigabe von Kindern im 1. Lebensjahr zur Tötung wird heute in den USA bereits vorgeschlagen. Aber die Gleichsetzung der Entstehung des Menschen mit der Entstehung des Ichbewußtseins scheitert an der Natur des Ichbewußtseins selbst. Selbstbewußtsein ist etwas, was sozusagen immer sich selbst schon voraus liegt, ein Rückwärts in die Vergangenheit hat, ohne präzisierbaren Anfang. Jeder, der behauptet zu wissen, wann der Mensch beginnt, behauptet mehr, als er beweisen kann. Die Beweislast liegt aber eindeutig bei demjenigen, der die Freigabe der Tötung verlangt, denn um töten zu dürfen, müßte man wissen, was man nicht wissen kann.
Die Debatte ist auch dadurch zugunsten der Gegner der neueren Gesetzgebung ausgegangen, daß wir inzwischen wissen, wie die Debatte begonnen hat. Sie begann mit gezielten Falschinformationen. Der frühere Abtreibungsarzt Dr. Nathanson hat offen davon gesprochen, wie seinerzeit von ihm selbst und seinen Freunden in den USA die Kampagne geplant und in Gang gesetzt wurde mit Hilfe von Zahlen über Abtreibungen und Gesundheitsschädigungen, die das Vielfache der realen Zahlen darstellten. Am Anfang der Sache stand Betrug. Die Offenbarungen von Dr. Nathanson waren eine Katastrophe für die Abtreibungsbefürworter.

Weiterhin hat sich gezeigt, daß die neuen Gesetze nicht zu einer Verminderung von Abtreibungen, sondern zu einer Vermehrung geführt haben. Alle Argumente, die damals vorgetragen wurden, alle Behauptungen, die Abtreibungszahlen würden gesenkt werden, haben sich als illusorisch erwiesen.
Ferner ist es inzwischen zum Allgemeingut geworden, daß das Strafrecht in säkularisierten Gesellschaften sittenbildend oder doch sittenerhaltend wirkt. Eine solche Wirkung des Strafrechts setzen alle voraus, die heute fordern, Vergewaltigungen in der Ehe unter Strafe zu stellen. Sie sagen: »Dieses Gesetz mag in den seltensten Fällen greifen. Aber seine Existenz trägt doch dazu bei, ein gewisses Unrechtsbewußtsein zu erzeugen.« Merkwürdigerweise wird dieses Argument vielfach von denselben Leuten vorgebracht, die versichern, daß mit Bezug auf die Abtreibung eine solche Wirkung des Strafrechts gar nicht existiere.
Soviel zum Stand der Diskussion. Man kann zu ihr nicht mehr viel beitragen. Wer an der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung festhält,‘ gleicht denjenigen, die sich in den Vereinigten Staaten der Abschaffung der Sklaverei widersetzten oder sich heute gegen die Abschaffung des Apartheidsystems wenden. Es handelt sich nur noch um die irrationale und unlegitimierbare Behauptung eines Status quo. Die Frage bleibt: Was kann geschehen? Um hier ein Stück weiterzukommen, ist es vielleicht gut, sich die geistesgeschichtliche Situation klarzumachen, in der diese Debatte stattfindet. Es ist zunächst wichtig zu sehen, daß in manchen traditionellen Gesellschaften, auch christlichen Gesellschaften, häufig abgetrieben wurde und wird. Die Abtreibungsziffer in Polen und auf dem Balkan ist sehr groß, und zwar war sie das auch früher. Die Kampagne für die Freigabe der Abtreibung hat die Zahlen tendenziös übertrieben. Sie hat aber das Verdienst, die Dinge erstmals ins allgemeine Bewußtsein gehoben zu haben. Mit dieser Bewußtmachung geschah etwas Ambivalentes. Abtreibung spielte sich bis dahin sozusagen im Dunkeln ab, nicht gebilligt, aber stillschweigend toleriert von der Gesellschaft, ähnlich wie die Prostitution. Sie war strafbar, aber man wandte keine große Aufmerksamkeit darauf, sie zum Verschwinden zu bringen. Dieses Tabu wurde in der Liberalisierungskampagne zerstört. Die Sache wurde ins volle Bewußtsein gerückt. Eine solche Bewußtmachung ist ambivalent. Sie kann zwei Resultate haben. Sie kann das Resultat haben, daß nun erstmals in einer aufgeklärten Wohlstandsgesellschaft menschliches Leben wirklich konsequent geschützt wird. Die Dunkelzone wird ausgeleuchtet, der Slumbereich des Daseins wird saniert. Die andere mögliche Wirkung ist eine verhängnisvolle, nämlich die, daß man jetzt offen und klar die Tötung des menschlichen Lebens freigibt. Dieser Zustand ist schlimmer als der vorige Dunkelzustand, weil hier nun die Gesamtgesellschaft eine Verantwortung für die Tötung übernimmt. Sie wird offiziell geregelt, sie wird anerkannt, und damit etabliert sich ein Zynismus, der traditionellen Gesellschaften fremd ist und dessen Weiterungen unabsehbar sind. Traditionelle Gesellschaften sind immer bis zu einem gewissen Grade heuchlerisch. Aber im 18. Jahrhundert pflegte man zu sagen: »Die Heuchelei ist die Verbeugung des Lasters vor der Tugend«. Der Heuchler erkennt noch an, daß es gewisse Maßstäbe des Richtigen und Falschen gibt. Wenn er sich damit nicht in Einklang befindet, versucht er es zu vertuschen und sich auf irgendeine Art zu arrangieren. »Es gibt«, so schrieb Paul Claudel einmal an Andre Gide, »etwas Schlimmeres als die Heuchelei, das ist der Zynismus.« Mit diesem haben wir es heute zu tun. Die offene Diskussion der Abtreibungsftage hätte durchaus positiv wirken können, auch für die Kirche. Denn auch die Kirche hatte ihre Augen außerhalb des Beichtstuhls und privater Wohltätigkeit - die übrigens nicht zu unterschätzen ist - weitgehend verschlossen. Nun aber lautet die Alternative: öffentlicher Zynismus gegenüber dem menschlichen Leben oder effektiverer Schutz desselben. Die Dunkelzone ist zerstört. Wir leben nicht mehr in einer archaischen, sondern in einer modernen, aufgeklärten Wohlstandsgesellschaft und haben nur noch diese Alternative. Es ist das Ende der doppelten Moral. Aber das Ende der doppelten Moral kann in zwei Richtungen ein Ende sein. Es kann nur schlimmer oder besser werden, als es zuvor war.

Heute ist es schlechter geworden. Wenn man nach den Gründen fragt, so ist eine mögliche Antwort sicher diese: Die Debatte hätte einige Jahre früher begonnen werden sollen, und zwar offensiv von den Verteidigern des Lebens. Sie hätten über die Dunkelziffern sprechen müssen, sie hätten nach einer Änderung der Gesamtsituation rufen müssen. Stattdessen verband sich die Aufklärung nun mit einem Trend, der für moderne Zivilisationen charakteristisch ist: dem Trend, alles technisch in den Griff zu nehmen, auch das menschliche Leben selbst. Retortenproduktion des Menschen, Abtreibung, künstliche Lebensverlängerung, künstliche Lebensbeendigung, all das wird zu einem großen Komplex des Inden-Griff-Bekommens des menschlichen Lebens. Dabei sind die Ungeborenen die Schwächsten. Sie haben die schwächste Lobby, und zwar aus einem sehreinfachen Grund: Das Interesse an ihnen ist nur ein moralisches. Bei anderen Gefahrdungen, etwa der Gefährdung der Geisteskranken oder alter Menschen, sind wir selbst potentiell betroffen. Ich erinnere mich sehr gut, wie Bischof Clemens August von Galen die Tötung der Geisteskranken anprangerte. Er hat damals die Volksseele gezielt emotional mobilisiert, indem er sagte: »Dieses Schicksal kann morgen eurem Vater und eurer Mutter zustoßen, es kann euch selbst zustoßen!« Das heißt, er hat das Interesse der Menschen an sich selbst und an ihren Angehörigen mobilisiert und damit eine Unruhe erzeugt, die die Naziherrschaft dazu nötigte, die Sache abzubrechen. Was die Abtreibung betrifft, so sind wir alle in der Lage, daß dieses Schicksal an uns bereits vorübergegangen ist, das heißt, wer hier kämpft, der kämpft nicht für irgend etwas, was ihm selbst noch passieren könnte. Und das ist wohl einer der Gründe dafür, daß eine massenhafte Bewegung für das ungeborene Leben nicht so leicht zu mobilisieren ist. Sie ist allerdings auch nicht ausgeschlossen. Schließlich gibt es auch eine ziemlich massenhafte Mobilisierung in Sachen des Tierschutzes, wo die Leute ja auch selbst nicht unmittelbar betroffen sind, sondern ein Mitgefühl mit den Tieren zum Politikum wird. Ich sagte, die Tendenz der modernen Zivilisation geht in Richtung auf Verfügung über das menschliche Leben. Und so scheint es, als wollten Abtreibungsgegner, wie man so oft sagt, »das Rad der Geschichte zurückdrehen«. Darauf kann man nur antworten: der Rechtsstaat ist als solcher mer dem Trend entgegengesetzt. Der Automatismus jeder Gesellschaft wirkt in Richtung aufs Recht des Stärkeren. Wenn man die Dinge laufen läßt, wenn man die Trends sich selbst überläßt, ist das Resultat immer das Recht des Stärkeren. Karl Marx hat zum Beispiel richtig gesehen, daß die automatischen Trends des Kapitalismus zugunsten von Monopol-bildungen gehen. Antimonopolgesetzgebung ist diesem Trend entgegengesetzt, und zwar aus gewissen vernünftigen Erwägungen über das, was eine lebenswerte und gute Gesellschaft ist. Der Rechtsstaat im ganzen ist eine Institution des Widerstandes gegen das, was von selbst passieren würde, wenn es ihn nicht gäbe. Wenn man also sagt: »Ihr leistet hier sinnlosen Widerstand gegen eine Entwicklungstendenz«, dann kann man nur antworten: »So ist es.« Alle Humanität hängt von einem solchen Widerstand ab, und überall dort, wo es Rechtsstaaten gibt in der Welt, sind sie definiert durch solchen Widerstand. Übrigens war dies das klassische christliche Selbstverständnis des Staates. Der Staat wurde verstanden als Aufhalter des Antichrist. Nach christlichem Staatsverständnis war der Staat nie dazu da, ein endzeitliches Heil zu bewirken, sondern dazu, für eine gewisse Zeit das chlimmste in Schach zu halten. Im Rahmen einer solchen Geschichtsperspektive muß man wohl auch den Kampf sehen, der hier zur Zeit geführt wird. Noch einmal: Was kann geschehen? Zunächst einmal sollte anerkannt werden, daß in dieser ganzen Debatte eine Asymmetrie herrscht, und zwar aus folgendem Grunde: Diejenigen, die einen wirksameren Schutz des Lebens wollen, werden vielfach angegriffen mit dem Argument, in einer pluralistischen Gesellschaft dürfe man nicht in die Sphäre von Menschen eingreifen, die ein ganz anderes Menschenbild haben. Man sagt: »Die Christen mögen ihr Menschenbild behalten und danach handeln. Aber es gibt eben andere Menschen, die die Dinge anders sehen und deren Überzeugung man ebenso respektieren muß.« Dieses Argument ist schief. Wer in der frühen Neuzeit für die Rechte der Indianer kämpfte, der meinte nicht, diejenigen, die der Meinung waren, Indianer seien Menschen, müßten mit den Indianern wie mit Menschen umgehen, die anderen müßten dies nicht. Wer der Überzeugung ist, Indianer seien Menschen, verlangt für sie Menschenrechte, und zwar ganz unabhängig davon, wie das Gewissen derjenigen beschaffen ist, die die Dinge anders sehen. Sogar in den Tierschutzdebatten gilt das. Tierschützer sagen ja nicht: »Menschen, die der Meinung sind, daß Tiere leiden können, sollten Tiere nicht ein solches Leiden und ein tierunwürdiges Leben zumuten. Wer an solches Leiden nicht glaubt, darf selbstverständlich Tiere quälen. Wir dürfen ihm keineswegs unser »Tierbild aufnötigen.« Tierschützer sagen vielmehr, und mit Recht: »Tiere leiden«. Und wenn Menschen das nicht einsehen, dann sollte man sie dennoch dazu nötigen, dies zu respektieren und Tieren gewisse Leiden nicht zuzufügen. Das heißt, die ganze Rede von Anerkennung des Andersdenkenden greift in dem Moment nicht, wo es sich darum handelt, Wesen zu schützen, von denen man überzeugt ist, daß es schützenswerte Wesen sind. Auch derjenige, der selbst nicht anerkennt, daß es sich bei ungeborenen Kindern um Menschen handelt, muß doch, wenn er ein gerecht denkender Mensch ist, zugeben, daß jeder, der sie für Menschen hält, daraus notwendigerweise die Folgerung ziehen muß, für die Anerkennung dieses Lebens und für seinen Schutz zu kämpfen. Wer dies nicht zugesteht, wer dem anderen sagt: »Halte dich in deinen Grenzen. Das ist deine Privatansicht«, der ist eigentlich kein gerecht denkender Mensch. Denn er selbst würde in einem Falle, wo er von dem Charakter bestimmter Menschen als Menschen überzeugt wäre, von Juden oder Indianern oder wem immer, entweder auch für sie kämpfen, oder er würde doch ein schlechtes Gewissen haben, wenn er es nicht täte. Jedenfalls würde er nicht sagen, er sei unberechtigt, andere zum Respekt vor menschlichem Leben zu nötigen.

Der Einwand, es handele sich in der Schwangerschaft noch nicht um eine Zweierbeziehung, ist in diesem Zusammenhang ganz irrelevant. Die Frage, wie diese Beziehung im einzelnen Fall erlebt wird, ist eine empirische Frage. Es gibt viele Frauen, die sie als Zweierbeziehung erleben. Es gibt andere, die es so nicht erleben mögen. Aber worauf es hier ankommt, ist nicht, wie die Beziehung erlebt wird, sondern was sie ist. Die Beziehung ist zunächst in der Tat nicht Zweierbeziehung im Sinne einer Gegenseitigkeit. Sie ist eine einseitige Fürsorgebeziehung. Zu Beginn ist in der Tat das Kind in die ausschließliche Obhut der Mutter gegeben. Das Kind antwortet noch nicht auf das Lächeln der Mutter mit eigenem Lächeln, sondern der Mensch bedarf am Anfang seines Lebens einer einseitigen Beziehung der Verantwortung von seiten der Mutter. Als eine solche Beziehung aber wird sie von der Mutter durchaus erlebt. Die Weise, wie eine schwangere Frau normalerweise mit sich selbst umgeht, ihre Rücksicht auf die Folgen des eigenen Verhaltens auf ihr Kind - so zum Beispiel was das Rauchen und den Alkoholgenuß betrifft, sind Ausdruck der Tatsache, daß sie das Kind nicht einfach als Teil des eigenen Körpers betrachtet. Die Schädigung der eigenen Gesundheit hat sie zuvor unter Umständen durchaus in Kauf genommen, wenn sie rauchte. Aber in diesem Augenblick, wo sie das Gefühl hat, das Kind zu schädigen, hört sie damit auf, weil sie eine Verantwortung für ein eigenständiges Wesen zu erleben beginnt. Im übrigen hat die Retortenproduktion von Embryonen gezeigt, daß der Embryo offensichtlich ein selbständiges Leben hat. Niemand wird ihn wohl als Teil der Retorte bezeichnen wollen. Er ist überhaupt nicht Teil von irgend etwas. Und das wissen wir im Grunde auch alle. Warum wollen denn, wie jeder Arzt weiß, Frauen - im Unterschied zu sonstigen Operationen, bei denen man sehr genau informiert werden möchte - bei Abtreibungen gerade möglichst wenig informiert werden, sondern die Sache erledigen und rasch vergessen? Warum? Weil ein Bewußtsein davon in ihnen lebt, daß hier etwas geschieht, dem man nicht gerne offen ins Auge sehen möchte.
Und nun frage ich: Warum verlangen die Befürworter der Freiheit der Abtreibung in dieser Angelegenheit ein Recht auf Unwissenheit? Warum wehren sie sich dagegen, daß im Fernsehen und in den Schwangerschaftsberatungen gezeigt wird, worum es sich handelt? Daß der Film von Nathanson gezeigt wird, daß Bilder von Embryonen gezeigt werden? Im Fernsehen werden Bilder über Tierversuche gezeigt. Dagegen haben sich in der Tat auch Tierexperimentatoren gewendet. Ich meine, wenn sie ein gutes Gewissen hätten, dann müßten sie die Leute auch sehen lassen, was sie tun. Es gibt nicht ein Recht des Menschen darauf, nicht zu wissen, was er tut oder zuläßt. Das gilt übrigens auch in der Aids-Debatte. Wie soll sich denn jemand verantwortlich verhalten, wenn er nicht weiß, ob er die Krankheit hat? Es gibt kein Recht des Menschen, nicht zu wissen, was er zum Schaden anderer tut.

Nun ist allerdings die Situation der Schwangerschaft insofern eine einmalige, als tatsächlich nur ein einziger Mensch die unmittelbare Verantwortung für das Kind wahrnehmen kann. Und in dem emotionalen Widerstand mancher Frauen gegen gesetzliche Regelungen spielt wohl dieses Moment auch herein, das Gefühl: »Das ist meine Sache. Ich bin hier die, die allein die Verantwortung wahrnehmen kann. Niemand kann sie mir abnehmen, und deshalb soll mir auch niemand hereinreden.« Man muß dieses Erlebnis ernst nehmen. Man kann das Kind während der Schwangerschaft nicht von der Mutter emanzipieren. Und deshalb kommt in der Tat alles darauf an, daß diejenige, die in dieser Phase allein die Verantwortung trägt, diese Verantwortung auch wahrnimmt. Nur so realisiert sie ihre Menschenwürde. Wenn das Wort »Menschenwürde« kein leeres Wort sein soll, dann kann es nur darin seinen Grund haben, daß der Mensch als einziges Wesen unabhängig von eigenen Interessen und Bedürfnissen, unabhängig von Trieben, Instinkten und Neigungen das Sein eines anderen wahrnehmen, anerkennen und in Obhut nehmen kann, und zwar nicht, weil ihm gerade so zumute ist, sondern so, daß für ihn gar keine Alternative hierzu in Frage kommt.
Gerade der Mutter, für die eine Alternative gar nicht in Frage kommt, muß wirksam geholfen werden. Die erste Hilfe besteht darin, daß man sie nicht in eine unerträgliche Situation hineindrängt, nämlich die Situation, über Leben und Tod entscheiden zu müssen. Die ganze Rede von der Entscheidungsfreiheit ist deshalb so unerträglich, weil sie eben jene Not erzeugt, die sie angeblich beseitigen will. Den Menschen zum Herrn über Leben und Tod machen heißt ihn prinzipiell überfordern. Es bleibt noch genug Not, die unter Umständen durch ungewolltes Erscheinen eines Kindes entsteht. Dieser Not muß gesteuert werden. Aber es darf ihr nicht jene Erniedrigung der Menschenwürde hinzugefügt werden, die darin besteht, daß man es einer Frau zumutet, Tötung als mögliche legale Alternative in Betracht zu ziehen. Einen Menschen respektieren kann nur heißen, ihn als jemanden zu betrachten, für den diese Alternative überhaupt nicht in Betracht kommt. Und wenn er fragt: »Warum nicht?«, so ist die Antwort wiederum sehr einfach: weil das Wesen, um das es sich hier handelt, auch ein Mensch ist. Es ist ein Mensch, es wird nicht erst Mensch. Alle Entwicklung vollzieht sich im Rahmen seines bereits existierenden Menschseins. Der Mensch ist nie ein bißchen Mensch.
Jeder, der einmal eine Abtreibung erwogen hat und später das Kind vor sich sieht, erschrickt bei dem Gedanken: »Ich hatte dich töten wollen«. Heute kehrt sich die Sache auf eine entsetzliche Weise um. Angesichts der medizinischen oder eugenischen Indikation wird man künftig angesichts von Behinderten denken oder sagen: »Leider hat man versäumt, dich rechtzeitig umzubringen«. Leider schlagen ja heute immer mehr Gynäkologen schwangeren Frauen routinemäßig einen Test vor, um festzustellen, ob das Kind behindert sein wird oder nicht. Diese Untersuchung hat oft nur den Sinn, das Kind im Fall einer Behinderung abzutreiben. Man muß sich klarmachen, was das in Zukunft bedeuten wird für unseren Umgang mit Behinderten. Sie werden Menschen sein, denen jeder Indere begegnet mit der Haltung: »Ach je, du hast Pech gehabt, man hat dich am Leben gelassen. Und wir haben jetzt die Schererei.« Die Versuchung steht dann vor der Tür hinzuzufügen: »Nun ja, wir können das ja nachholen«.
Der Slogan »Selbstbestimmung der Frau« wird in diesem Zusammenhang immer noch benützt. Die Selbstbestimmung jedes Menschen findet ihre Grenze an der Existenz des anderen Menschen. Der Augenblick der Selbstbestimmung liegt nicht nach der Zeugung, sondern vor ihr. Gerade diejenigen, die in diesem Zusammenhang so häufig von Selbstbestimmung reden, betrachten das sexuelle Verhalten von Menschen häufig unter einem rein animalischen Gesichtspunkt. Für die Zeugung eines Menschen scheint ihnen eigentlich niemand verant wortlich zu sein. Sie passiert »irgendwie«. Dann auf einmal wird Selbstbestimmung reklamiert. Es gehört aber zur Würde des Menschen, die Folgen seines eigenen Tuns frei zu verantworten und diese Folgen nicht in einem Akt der Rebellion gegen die Natur zu verleugnen. Im übrigen: Wenn ich ein Kind in meiner Küche finde, das jemand heimlich hineingelegt hat, darf ich es auch nicht in den Mülleimer werfen unter Berufung auf mein Hausrecht. Gegenüber der Existenz eines Menschen haben Gesichtspunkte des Hausrechts zurückzutreten.
Ein entschiedener Bewußtseinswandel in diesem Sinne ist die wichtigste Förderung und Unterstützung der Frau in dieser Lage. Hinzukommen muß eine weit entschiedenere Förderung der Familie mit Kindern. In diesem Zusammenhang ist häufig der Manipulationsvorwurf erhoben worden. Man sagt, man dürfe die Bereitschaft, Kinder zu haben, nicht manipulieren wollen durch finanzielle Hilfen, »Gebärprämien«, durch Wohnungen usw. Damit verkennt man, daß die heutige Situation selbst bereits eine extrem manipulative ist. Der sogenannte Generationenvertrag hat die natürliche ökonomische Verbundenheit von Eltern mit ihren Kindern aufgelöst zugunsten eines kollektiven Systems der Verantwortung. Dieses kollektive System provoziert geradezu parasitäres Verhalten, nämlich selbst keine Kinder zu haben und sich dann von den Kindern anderer später ernähren zu lassen. Das sind extrem manipulative Strukturen. Wer hier gegensteuern will durch entschiedene Eingriffe, sollte sich den Vorwurf der Manipulation nicht gefallen lassen. Die Aufwendungen von Menschen ohne Kinder für ihre Altersvorsorge müssen so groß sein, daß es nicht mehr ein ökonomischer Vorteil ist, keine Kinder zu haben.

Schließlich eine Bemerkung zum Begriff der sozialen Indikation. Sie ist und bleibt eine Schande für den Sozialstaat. Adolf Arndt, der große sozialdemokratische Jurist, hat es als Kapitulation des Sozialstaates bezeichnet, wenn er anerkenne, daß einer sozialen Notlage nur durch Tötung begegnet werden könne.
Der Staat erklärt damit, er könne der Mutter keine zumutbare Alternative zur Tötung bieten. Das ist in der Tat eine Bankrotterklärung. Es gibt nur eine Form von akzeptabler sozialer Indikation, das ist die Anerkennung der Tatsache, daß eine Mutter oder eine Familie nicht imstande ist, das Kind, das nun einmal da ist, aufzuziehen. Wenn das öffentlich anerkannt wird, muß es mit einer Garantie auf Adoption verbunden sein. Soziale Indikation kann legitimerweise nur ein Recht bedeuten, das Kind nach der Geburt adoptieren zu lassen. Dagegen wird immer wieder eingewendet, das gerade wollten Frauen, die abtreiben lassen, auf keinen Fall. Häufig sei zu hören: »Ich bin doch nicht so eine, die ihr Kind anderen Leuten gibt.« Wer denkt hier nicht an das berühmte Urteil Salomons, der als Mutter des Kindes die Frau anerkennt, die das Kind lieber der anderen überläßt, als daß es getötet wird, wie es die andere wünschte. Manche Frauen haben heute sogar Angst davor, daß sich nach der Geburt ein Gefühl entwickeln könnte, das sie daran hindert, das Kind zur Adoption freizugeben. Aber das müssen sie ja nicht. Wenn sie es behalten wollen, können sie es behalten. Nicht respektieren kann man allerdings die Einstellung, ein Kind deshalb abtreiben zu wollen, damit man nicht in die Verlegenheit kommt, später an ihm zu hängen. »Immer weniger Frauen können sich auf die Freigabe des Kindes zur Adoption einlassen«, schreibt der Deutsche Caritasverband. Daß es hier »können« statt »wollen« heißt, spricht Bände. Der Psychologismus, der sich hier offenbart, nimmt den Menschen in seiner Würde als Freiheitssubjekt überhaupt nicht mehr wahr. Das Zitat stammt aus einer neuen Broschüre über katholische Beratungsstellen für werdende Mütter.

Der einzige legitime Sinn der sozialen Indikation kann nur in einer Adoptionsgarantie liegen. Alles andere ist nichts weiter als eine verkappte Fristenlösung. Auch diejenigen, die seinerzeit für die Fristenlösung waren, sagen heute offen, sie seien mit der jetzigen Regelung zufrieden, denn sie entspreche genau dem, was damals intendiert gewesen sei. Diese damals intendierte Lösung aber war vom Verfassungsgericht ausdrücklich als verfassungswidrig verurteilt worden!
Ich habe eben eine Schrift des Deutschen Caritasverbandes zitiert. Das letzte, worauf ich in diesem Zusammenhang eingehen möchte, ist: Auch im Bewußtsein der Kirchen muß ein Wandel stattfinden. Es gehört zu den Ehrenpunkten der Katholiken in unserem Jahrhundert, daß sie im Kampf gegen die Seuche der Abtreibung an vorderster Front stehen. Aber auch hier beginnt eine verhängnisvolle Anpassung an die Trends, die ich am Anfang charakterisierte. Nicht nur der Religionsunterricht läßt hier zu wünschen übrig. Er spricht kaum mehr von der unsterblichen Seele, also von demjenigen im Menschen, was sich nicht langsam »entwickelt«, sondern, den Entwicklungsprozeß übergreifend, den Menschen zum Menschen macht. Vor allem aber ist das System der katholischen Beratungsstellen in unserem Land in ein unerträgliches Zwielicht geraten. Bekanntlich sind die kirchlichen Beratungsstellen für schwangere Frauen nicht, wie in Amerika, England oder Österreich, freie, unabhängige Initiativen zur Rettung ungeborener Klder, sondern sie sind mit einer bestimmten Funktion eingebunden in das bestehende System der Abtreibungsorganisation. Zwischen dem ersten Abtreibungswunsch der Frau - oder häufiger noch des Mannes! - und der Abtreibung werden zwei Stadien eingeschoben. Das eine ist die Indikationsstellung, die eine Formsache ist: Jeder, der sie will, bekommt sie. Das zweite ist die »Besinnungsphase«. Die Frau soll nicht panikartig handeln, sondern eine Entscheidung treffen, »mit der sie später leben kann«. Dazu die obligatorische Beratung, an deren Ende auf Verlangen eine Bescheinigung ausgestellt werden muß, deren einziger Zweck es ist, eine legitimierte Abtreibung zu ermöglichen, wobei irgendwelche salvatorischen Texte auf dem Papier an dem Zweck nichts ändern und insofern völlig gleichgültig sind. Auch die kirchlichen Beratungsstellen arbeiten im Rahmen dieses Systems, stellen die Bescheinigungen aus und lassen sich vom Staat finanzieren. Ungeachtet des bewunderungswürdigen Einsatzes vieler Beraterinnen hat diese Einbindung einen korrumpierenden Effekt.
Sie macht die Kirchen ungewollt zu Komplizen der Abtreibungsorganisation. Das kommt am deutlichsten zum Ausdruck im Ausstellen der genannten Bescheinigung. Da die Bescheinigung, wenn sie nicht weggeworfen wird, keinen anderen Zweck als den genannten erfüllen kann, stellt ihre Ausstellung eine reale Mitwirkung (cooperatio formalis) bei der Tötung Ungeborener dar, für die der Berater die volle Verantwortung zu tragen hat. Wegwerfen - als einzige sittliche Alternative . ist nicht ein möglicher alternativer Gebrauch eines Instrumentes, sondern nur ein Rückgängigmachen seiner Aushändigung. Es entschuldigt nicht den Aushändiger.
Dennoch ist die Bescheinigung nicht das eigentliche Problem, sondern nur dessen sichtbarste Zuspitzung. In ihr wird die Einbindung des kirchlichen Beratungssystems nur in einer ihrer äußersten Konsequenzen deutlich. Die andere - nicht für das Gewissen der einzelnen Beraterin, wohl aber für das ganze Beratungswesen -‚ noch verhängnisvollere Konsequenz ist die Deformation der Beratung selbst und deren Anpassung an die Intentionen des Gesetzgebers. »Die Beraterin ist gehalten, alles zu tun, um der Frau eine Entscheidung zu ermöglichen, mit der sie auch später leben kann. Es kann sein, daß sie sich für den Schwangerschaftsabbruch entscheidet, dann aber hat sie diese Entscheidung überlegt und ist nicht bei einem panikartigen Entschluß stehengeblieben, den sie gar nicht reflektiert hat.« Dieser Satz steht nicht, wie man versucht ist zu denken, in der Begründung des Gesetzes über die soziale Indikation, sondern stammt von der Leiterin der Abteilung Familienhilfe im Deutschen Caritasverband! Daß der Entschluß zur Abtreibung »zu respektieren« sei, steht in den Richtlinien des Caritasverbandes. »Respektieren«, das heißt hier nicht »hinnehmen, was man ohnehin nicht ändern kann«. Es heißt, was das Wort sagt: achten. Geachtet wird eine Entscheidung nicht, weil sie gut, sondern weil sie »reflektiert« ist. Als wenn nicht oft erst die Reflexion ein spontan das Gute treffendes Gefühl zerstörte! In einer in St. Georgen angefertigten theologischen Diplomarbeit, die vom Deutschen Caritasverband offiziell verbreitet wird, wird dieser Respekt ausdrücklich begründet unter ausführlicher, aber leider völlig sinnentstellender Heranziehung der klassischen katholischen Lehre vom irrenden Gewissen. Mißbräuchlich ist diese Heranziehung aus mehreren Gründen. Erstens, weil diese Lehre immer nur sagte, daß ein Mensch subjektiv verpflichtet sei, das zu tun, wovon er im Gewissen glaubt, daß das Gebot Gottes, das Sittengesetz, dies von ihm verlange. Daß ein Gewissen, gebührend gewissenhaft informiert, die direkte Tötung unschuldigen menschlichen Lebens befehle, das hielt die gleiche klassische Lehre stets flur ausgeschlossen, und mit ihr die gesamte philosophische Tradition.
Und so ist es ja auch. Was in unserem Zusammenhang als zu respektierendes irrendes Gewissen bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit so gut wie nie die Tatsache, daß jemand die Abtreibung für seine sittliche Pflicht hält. Es ist fast ausnahmslos die Tatsache, daß entweder der Wunsch, sich des Kindes zu entledigen, stärker ist als das Gewissen oder daß das Gewissen — aus welchen Gründen auch immer — die Tötung nicht verbietet, weil es schweigt, zum Schweigen gebracht wurde oder sich zum Nachgeben hat überreden lassen. Die Gleichsetzung einer solchen dem Gewissen abgerungenen mit einer vom Gewissen befohlenen Entscheidung ist ein Mißbrauch der klassischen Lehre, der nur sophistisch genannt werden kann. Die Lehre vom irrenden Gewissen hat in diesem Zusammenhang fast gar nichts zu suchen. Es sei denn, man wollte behaupten, niemand dürfe einen Menschen zur Unterlassung einer Schädigung anderer zu bewegen suchen, wenn sein Gewissen sie ihm nicht verbietet. Mit Recht ist dem Dr. Hackethal eine »Mitleidstötung« polizeilich untersagt worden, ohne daß dabei die Frage überhaupt eine Rolle spielte, wie es mit dem Gewissen dieses Mediziners bestellt ist (VG Karlsruhe, Urteil v. II. 12. 1987 in NJW 1988, 1536ff.).



Aber auch der Gedanke, man müsse jederzeit Handlungen ermöglichen und den Willen zu ihnen respektieren, wenn das Gewissen sie befiehlt, ist ganz abwegig, jedenfalls dann, wenn es sich um Handlungen handelt, die die Rechte anderer berühren. Jemand, der in seiner Verblendung meint, einen terroristischen Mord begehen zu müssen, den werden wir daran zu hindern suchen, sei es durch Inhaftierung, sei es durch Entwendung der Waffe oder durch die bewußte Irreführung so lange, bis die Gelegenheit vorüber ist. Eltern, die aus religiöser Überzeugung ihrem Kind in Lebensgefahr keine Bluttransfusion geben lassen, wird vorübergehend das Sorgerecht entzogen, bis das Kind gerettet ist. Bei Kindesmißhandlung gilt dasselbe, auch wenn der Täter ein religiöser Fanatiker ist. Es ist das Wesen von Menschenrechten, daß ihre Inanspruchnahme nicht Gewissensurteil anderer abhängig gemacht werden darf. Die These, letzte Instanz über Leben und Tod des Kindes sei das Gewissen der Mutter, ist gleichbedeutend mit der These, daß es so etwas wie ein Recht des Kindes auf Leben überhaupt nicht gibt, sondern daß es nur ein Werk der Barmherzigkeit ist, es am Leben zu lassen. Natürlich muß es das Ziel einer verantwortlichen Beratung sein, die Eltern zu einer freien und bewußten Zustimmung zu der Verantwortung zu bewegen, die sie durch die Existenz eines Kindes haben. Aber heißt doch nicht, die Tötung sei einer Rettung des Kindes durch den Druck Umstände, Strafandrohung, Verzögerung, massive Überredung usw. vorzuziehen. Dies aber ist bisher der Tenor der katholischen Beratungsrichtlinien, leider. Ihr bedingtes Ziel ist die Bejahung der Schwangerschaft, ihr unbedingtes die Entscheidungsfreiheit.
Die Folge dieser objektiven Korruption des Beratungssystems ist eine subjektive Korruption der sittlichen Maßstäbe vieler Beraterinnen. Nicht nur, daß manche von ihnen - ich sprach eben erst mit einer solchen, der Leiterin einer Beratungsstelle - die Bescheinigung schon unaufgefordert zu Beginn der Beratung ausstellen, um das Gesprächsklima zu entlasten, was unter psychologischem Gesichtspunkt sogar plausibel sein mag. Nicht wenige Beraterinnen haben die Maßstäbe des Gesetzgebers längst verinnerlicht. Unterstützt von gewissen Theorien deutscher katholischer Moraltheologen ist für sie die moralische Beurteilung der Abtreibung eine Frage der Güterabwägung. Sie sind »prinzipiell« gegen Abtreibung, schränken aber sogleich das Prinzip durch einen Ausnahmekatalog ein, der das Lebendürfen des Kindes eben doch von einer Reihe von Bedingungen abhängig macht. Beraterinnen, die im Notfall auf Vereitelung der Abtreibung durch Verzögerung hinarbeiten, werden von den Vorgesetzten getadelt. Und unter »unzulässigem Druck« wird auch die ungeschönte Konfrontation mit der Realität verstanden, das Zeigen von Bildern von Embryonen, das Vorführen des Filmes von Nathanson, der Verzicht auf euphemische Abtreibungsterminologie. Die katholischen Beraterinnen, mit denen ich sprach, sind mit denen von Pro Familia in einer sich regelmäßig austauschenden Arbeitsgemeinschaft verbunden und fühlen sich von diesen nicht prinzipiell, sondern allenfalls durch Nuancen unterschieden. Es kann deshalb nicht verwundern, wenn eine Studie Max-Planck-Institutes für Strafrecht in Freiburg inzwischen feststellt, dass die Beratungsziele und -ergebnisse von Pro Familia und kirchlichen Beratungs- stellen nicht mehr wesentlich voneinander abweichen. Die bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen hat denn auch ihrerseits festgestellt, daß »die Freiburger Fortbildungskurse für unsere Beraterinnen nicht geeignet sind, diesen Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung ihres überaus schweren Dienstes zu geben. Diese gruppendynamische Subversion, ohne religiöse Dimension und allein sozial ausgerichtet, ist zumindest Zeitverschwendung und spricht unserem Auftrag und unserer Verpflichtung gegenüber unseren Beraterinnen Hohn.«

Ich stelle zum Schluß dieses Themenkreises nur noch die folgende Frage: Wenn der Gesetzgeber sich eines Tages entschließt, die Tötung Behinderter, alter und kranker Menschen in ähnlicher Weise zu behandeln wie diejenige Ungeborener und eine ähnliche Beratungsregelung in das Verfahren einbaut, wird es dann wiederum ähnliche kirchliche Beratungsstellen geben, die das Problem als Lebens- und Gewissensproblem der Pflegenden mit diesen durchsprechen, ihnen zu »eigenverantwortlicher« Entscheidung verhelfen und am Ende einen Schein ausstellen, mit dessen Hilfe die straffreie Tötung ermöglicht wird? Wenn nein, warum nicht?
Wir wissen, daß Beratungsstellen, die nicht eingebunden sind in das Abtreibungssystem, Beratungsstellen in England, in den Vereinigten Staaten, in Österreich, nicht in dieser Zweideutigkeit leben. Sie sind frei. Sie werben zum Teil offen, an öffentlichen Plätzen, in Straßenbahnen usw. In der Londoner U-Bahn findet man Plakate: »Schwanger? Kommen Sie zu uns!« Oder in den USA: »Ehe Sie eine Entscheidung treffen, die Sie nicht rückgängig machen können, beraten Sie sich mit uns!« Die Beratungen in diesen Stellen geschehen ohne jedes Wenn und Aber im Sinne einer Werbung für die Annahme des Kindes. Ich kenne eine junge Frau, die in dieser Lage in London - aufmerksam gemacht durch ein Plakat - in eine solche Beratungsstelle ging: Babybilder an den Wänden, man schenkt ihr Babywäsche. Eine mütterliche Frau bespricht mit ihr, ohne überhaupt Alternativen in Erwägung zu ziehen, die Zukunft mit Kind, fordert sie auf wiederzukommen, ihr das Kind zu zeigen. Die junge Frau verläßt die Beratungsstelle mit dem Entschluß, allem Drängen ihres Freundes und dessen Familie zu widerstehen und das Kind zu bekommen. Aber auch Frauen, die entgegen dem. klaren Rat und der eindeutigen Mißbilligung der Berater ihr Kind abtreiben lassen, kommen später in nicht geringer Zahl bei anderen und neuen Schwierigkeiten zu den Beratern solcher Stellen zurück. Auch die entschiedene Mißbilligung eines Verhaltens kann noch echte Freundschaft und Solidarität ausdrücken. Sie kann ein tieferer Ausdruck von Verbundenheit und Respekt sein als das falsche Alibi, das in der Ideologie der »Entscheidungsfreiheit« liegt. Das kirchliche Beratungssystem kann in der gegenwärtigen Form nicht weitergehen. Die Zwangsberatung ist eine Fehlkonstruktion. Es ist eine Entmündigung erwachsener Frauen, sich, ehe sie ein Recht in Anspruch nehmen, das ihnen das Gesetz einräumt, von irgendeiner jungen Sozialpädagogin »beraten« lassen zu müssen, ob sie es wirklich in Anspruch nehmen wollen. Es ist keine Entmündigung, wenn das Gesetz feststellt, daß ein solches Recht gar nicht existiert. Es gibt inzwischen verschiedene alternative Vorschläge. Der Landessynode der Evangelischen Kirche von Württemberg liegt ein Antrag vor, die Einbindung in das offizielle Beratungssystem überhaupt abzuschütteln. Das würde vielleicht bedeuten, daß der Staat dieses Beratungssystem künftig auch nicht mehr finanziert. Allerdings ist das nicht so klar. Eine von der CDU geführte Bundesregierung kann es sich nicht leisten, in dieser Sache einen schweren Konflikt mit der Kirche auszustehen. Angesichts der Tatsache, daß die gegenwärtige Regierung in der Frage der Abtreibung keine wesentlichen Änderungen vornimmt, keine Klage in Karlsruhe anstrengt, die Abtreibungshilfe der Krankenkassen nicht beseitigt, wäre eine begrenzte Konfliktstrategie der Kirche statt bloßer Ratschläge das, was diesem Augenblick notwendig wäre. Die Kirche darf sich ihre Maßstäbe für Schwangerschaftsberatung nicht von der staatlichen Gesetzgebung vorgeben lassen, wie dies heute faktisch geschieht und, wenn die entsprechenden Bestimmungen nach den Plänen des Familienministeriums geändert werden, in noch stärkerem Maße zu befürchten ist. Die Haltung: »Wir sind zwar dagegen, aber wir machen auf jeden Fall mit, denn wir wollen innerhalb des Systems retten, was zu retten ist«, ist nicht immer richtig. Schon in den 5oer Jahren hat der Bundesgerichtshof diese Haltung verworfen, als er Ärzte verurteilte, die bei der Tötung Geisteskranker schriftlich mitwirkten und glaubhaft machen konnten, daß sie dies taten, um dabei vielen das Leben zu retten (Urteil v. z8. II. 1952 in NJW 1953,513f.).
Die begrenzte Konfliktstrategie müßte sich auch ausdehnen auf das Krankenkassensystem. Es gibt heute nur eine Krankenkasse, die nicht Abtreibungen als Leistung anbietet, das ist die katholische Krankenkasse für Priester, die Paxkasse. Wie wäre es, wenn man diese Krankenkasse als Kern einer neuen Krankenkasse betrachtete, die zumindest für Christen so lange an die Stelle der öffentlichen Kassen träte, wie diese sich an der Abtreibungshilfe beteiligen? Ich bin kein Jurist. Ich kann diese Frage nicht beurteilen. Ich kann nur sagen: wenn die Kirchen nur Reden halten, aber schließlich sich in alles, was der Staat tut, fügen und in diesem Rahmen das »Bestmögliche« tun, wird es keine entscheidende Änderung der Situation geben. Die Chance ist jetzt groß. Die politischen Parteien haben ihre klassischen Themen. Das klassische Thema der Sozialdemokratischen Partei ist nun einmal nicht der Schutz des ungeborenen Lebens, ungeachtet der Tatsache, daß hervorragende Sozialdemokraten daran auch ein großes Interesse haben. Aber wenn die Kirchen es nicht erreichen, mit einer Konfliktstrategie die jetzige große Regierungspartei zu bewegen, dann ist die Sache ein für allemal gestorben. Man wird ja wohl nicht erwarten, daß später einmal die Sozialdemokraten etwas tun, was die jetzige Regierung nicht getan hat.
Wir haben es heute zu tun mit einem Kampf gegen die Zweidrittelgesellschaft. Der Begriff ist im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit aufgetaucht. In unserem Zusammenhang ist er aber noch viel eindeutiger am Platz. Die Freigabe der Abtreibung, insbesondere die soziale Indikation, macht die Gesellschaft zu einem closed shop, bei dem der Eintritt abhängig ist von der Zustimmung derjenigen, die schon darinnen sind. Das ist aber ein totalitäres Mißverständnis der Gesellschaft. Jeder von uns tritt kraft eigenen Rechts in die Gesellschaft ein. Sobald er da ist, ist er Mitglied, geborenes Mitglied, nicht kooptiertes Mitglied. Die Verwandlung der Gesellschaft in eine Vereinigung, deren Mitglieder kooptiert werden, wäre das Ende einer freien Gesellschaft.